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Zu den sogenannten „vulnerablen Gruppen“ zählen wir Frauen, die aufgrund ihrer Lebenssituation mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sein können. Dabei konzentrieren wir uns auf die Erfahrungen und Sichtweisen von Frauen mit Migrations- und/ oder Fluchterfahrungen, illegalisierte Frauen, sowie Frauen, die zum Zeitpunkt der ungewollten Schwangerschaft Gewalt in ihrer Paarbeziehung erfahren haben.
Laut der Genfer Flüchtlingskonvention ist „Flüchtling“, „wer sich aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen seiner „Rasse“, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann.“
Die Gründe, warum Menschen sich gezwungen sehen ihr Herkunftsland zu verlassen, gehen jedoch weit darüber hinaus. Sie umfassen Krieg, Hunger, Klimakatastrophen und viele mehr. Unsere Definition schließt daher alle Frauen mit ein, die aus ihrem Land fliehen mussten und nicht nur die, die rechtlich die Anerkennung als „Flüchtling“ erhalten.
Bei Menschen, die ohne legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland leben, sprechen wir von illegalisierten Frauen. Dieser Begriff soll deutlich machen, dass nicht die Menschen selbst „illegal“ sind (Kein Mensch ist illegal!), sondern dass sie durch die rechtlichen Rahmenbedingungen strukturell diskriminiert und illegalisiert werden. Personen die hiervon betroffen sind werden auch Menschen ohne Papiere oder in anderen Sprachen undocumented migrants, sans papiers, sin papeles etc. genannt.
(vgl. auch https://medibuero.de/leben-in-der-illegalitaet-2/)
Als migrierte Frauen verstehen wir Personen, die in einem anderen Land geboren und nach Deutschland gezogen sind. Damit verfügen die Frauen über eigene Migrationserfahrungen.
(vgl. https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/270612/migrant)
Unser Verständnis von Paarbeziehungen schließt diverse Beziehungskonstellationen mit ein. Mit „Partner“ meinen wir sowohl Männer als auch Frauen und non-binäre Personen.
In der Istanbul Konvention wird häusliche Gewalt folgendermaßen definiert: „alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen beziehungsweise Partnern vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter beziehungsweise die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte“ (Art 3 lit. b).
In unserer Studie beziehen wir uns dabei auf Gewalthandlungen, die in einer Paarbeziehung stattfinden und sich gegen die von uns befragten Frauen richten.
Die Schwangerschaftsintention, also die Frage, ob die Schwangerschaft „gewollt“ oder „ungewollt“ eingetreten ist, spielt für unsere Fragestellung eine zentrale Rolle. Unser Ziel ist es, die Lebenssituation ungewollt schwangerer Frauen zu erfassen, um mögliche Bedarfe und Versorgungslücken aufdecken zu können. Damit unsere Ergebnisse aussagekräftig sind, müssen wir die Situation in verschiedenen Konstellationen vergleichen: ungewollt Schwangere, die austragen mit denen die abbrechen sowie die Situation gewollt Schwangerer. Die Frage noch „Gewolltheit“ und „Ungewolltheit“ sowie ob eine Schwangerschaft grundsätzlich exakt geplant wird, wird in der Fachliteratur viel diskutiert.
In unserem Forschungsprojekt orientieren wir uns daran, ob Sie die Schwangerschaft als gewollt oder ungewollt wahrgenommen haben. Viele Schwangerschaften, die ungewollt eingetreten sind, werden als gewollt im Zeitverlauf angenommen und ausgetragen. Eine ursprünglich ungewollte Schwangerschaft steht also nicht für ein ungewolltes Kind. Entsprechend sind auch ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche nicht gleichzusetzen.
Wir möchten die Perspektive sowohl von Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind und diese Schwangerschaft ausgetragen haben, als auch von Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind und die Schwangerschaft abgebrochen haben, erfassen. Wenn Sie von sich sagen würden, dass sie grundsätzlich schwanger werden wollten, die Schwangerschaft aber nicht zum richtigen Zeitpunkt eingetreten ist, fallen Sie nach unserem Verständnis in die Gruppe der ungewollt Schwangeren. Wenn ihr Verhalten vor der Schwangerschaft (beispielsweise die Verwendung von Langzeitverhütungsmitteln, wie der Spirale oder der Pille oder die Einnahme der Pille danach) darauf schließen lässt, dass Sie versucht haben eine Schwangerschaft zu diesem Zeitpunkt zu verhüten oder dafür zu sorgen, dass zu diesem Zeitpunkt keine Schwangerschaft eintritt, verstehen wir Sie auch als ungewollt schwanger.
In unserem Projekt unterscheiden wir also:
Um mit unserer Sprache alle Geschlechter zu berücksichtigen und sichtbar zu machen, verwenden wir das Gendersternchen (auch Asterisk genannt). Das Sternchen wird bei Personenbezeichnungen in das Wort eingefügt und soll Personen aller Geschlechter einbeziehen.